Donnerstag, Oktober 3, 2024
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Inselkammer: „Jetzt ist wieder in ganz Bayern ein schönes Weihnachtsessen beim Wirt möglich“

Inselkammer: „Jetzt ist wieder in ganz Bayern ein schönes Weihnachtsessen beim Wirt möglich“

„Das Inzidenzgeschehen nimmt ab, heute wurden in den beiden letzten regionalen Hotspotgebieten Bayerns die Teil-Lockdowns beendet, womit allerorten wieder Restaurants und Gaststätten öffnen können“, so Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern: „Nunmehr ist eine genussvolle Weihnachtszeit wieder möglich, zwar mit Einschränkungen wie Zugangskontrolle oder Sperrzeit, die jedoch der eigenen Sicherheit dienen und es allemal wert sind, wieder zu seinem Lieblingswirt zu gehen.“ Zudem hat Ministerpräsident Markus Söder heute für das Gastgewerbe sehr wichtige Entscheidungen des Ministerrats verkündet. So wird die Sperrstunde in der Gastronomie für die Silvesternacht aufgehoben. „Wir werden mit dieser Ausnahmeregelung verantwortungsvoll umgehen“, so Inselkammer, „hier werden unsere Betriebe zum Teil der Lösung, da es besser ist, sich in einem kontrollierten Umfeld unter strengen Schutz- und Hygienekonzepten zu treffen, als mit tausenden Feierwilligen ohne jegliche Kontrolle im öffentlichen Raum.“

Zudem wird die bisherige Ausnahme von 2G im Gastgewerbe zugunsten minderjähriger Schüler bis 12. Januar weitergewährt. „Dies war deshalb sehr wichtig, da die Regelung sonst mitten in den Weihnachtsferien ausgelaufen wäre“, erläutert Inselkammer, „was dazu geführt hätte, dass Familien mit Schulkindern vorzeitig ihren Urlaub hätten abbrechen müssen.“ Auch wird künftig der touristische Bahn- und Reisebusverkehr wie der ÖPNV behandelt, was bedeutet, dass es keine Sitzplatzbeschränkungen mehr gibt. Inselkammer: „Auch hierfür hatten wir uns stark gemacht, da zahlreiche Busreisen nach Bayern storniert worden sind.“ Darüber hinaus wurde klargestellt, dass die Maskenpflicht von Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz sich nach arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen richtet. Über das „welche und wie“ der Maske am Arbeitsplatz entscheidet damit der jeweilige Arbeitgeber gemäß seiner arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung.

(dehoga-bayern.de)