Donnerstag, Januar 16, 2025
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Investitionen in die Zukunft trotz konjunktureller Belastungen

Investitionen in die Zukunft trotz konjunktureller Belastungen Investitionen in die Zukunft trotz konjunktureller Belastungen

Der Verwaltungsrat hat heute den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA), der sich aus den Beiträgen von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmenden zur Arbeitslosenversicherung zusammensetzt, für das Jahr 2025 festgestellt.

Der Haushalt schafft die notwendige Balance zwischen Kostenbewusstsein in konjunkturell herausfordernden Zeiten und Investitionen in die Transformationsbegleitung. Unternehmen, Beschäftigte und Arbeitslose können sich darauf verlassen, dass auch in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld alle notwendigen Förderungen ermöglicht werden. Deshalb setzt der Haushalt 2025 Schwerpunkte auf:

  • Berufliche Weiterbildung zur Fachkräftesicherung
  • Investitionen in die eigene Digitalisierung und Automatisierung und eine
    kostenbewusste Bewirtschaftung wegen anhaltender wirtschaftlicher Schwäche

Einnahmen und Ausgaben

Im Haushalt 2025 hat die BA Gesamteinnahmen von 46,5 Milliarden Euro und Ausgaben von 47,8 Milliarden Euro eingeplant. Das daraus resultierende Defizit wird durch eine Entnahme aus der Rücklage der BA ausgeglichen, so dass diese zum Jahresende 2025 voraussichtlich nur noch bei 1,5 Milliarden Euro liegen wird. Vor diesem Hintergrund wird BA 2025 konsequent kostenbewusst wirtschaften.

1,6 Milliarden Euro mehr für Fachkräftesicherung

Trotz der kostenbewussten Bewirtschaftung setzt der Verwaltungsrat ein klares Signal, dass keine notwendige Förderung an knappen Budgets scheitern wird. Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell in einer Hochphase der Transformation und gleichzeitig in einem konjunkturell extrem fordernden Umfeld. Da ist Verlässlichkeit notwendig und wichtig. So werden für die aktive Arbeitsförderung im Jahr 2025 rund 12,0 Milliarden Euro bereitgestellt. Das ist ein Plus von gut 1,6 Milliarden Euro gegenüber den Ausgaben in 2024. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Fachkräftesicherung. Für die berufliche Weiterbildung werden 3,4 Milliarden Euro bereitgestellt, davon allein 1,3 Milliarden Euro für die Qualifizierung beschäftigter Menschen.
Im Haushalt sind darüber hinaus 900 Millionen Euro für die Übernahme der Verantwortung für Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen für Leistungsberechtigte im Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) enthalten, die bis einschließlich 2024 noch durch die steuerfinanzierten Jobcenter geleistet wurden.

Fast 900 Millionen Euro für Digitalisierung und Automatisierung

Für die IT und damit auch für die weitere Digitalisierung der Dienstleistungen der BA werden 886 Millionen Euro eingeplant. Die BA wird das bereits breite Portfolio an Online-Angeboten weiter ausbauen, um Kundinnen und Kunden einen einfachen Zugang zu vielen Dienstleistungen zu ermöglichen und damit den Bürokratieabbau weiter zu forcieren. Bereits jetzt können Kundinnen und Kunden alle wesentlichen Dienstleistungen online nutzen, darunter auch 67 für das Online-Zugangsgesetz relevante Angebote.